Projekt Rotmilan SH

Illegale Greifvogelverfolgung -  Schutzgrundlagen und Vorfälle


ILLEGALE GREIFVOGELVERFOLGUNG

Eigentlich doppeltgemoppelt, denn alle Greifvögel sind durch Jagd-, Tierschutz- und Artenschutzgesetze geschützt, somit ist jede Greifvogelverfolgung illegal. Der Schutz ist sogar so streng, dass es sich bei Verstößen nicht um Ordnungswidrigkeiten handelt sondern um Straftaten.

Dazu folgende Materialsammlung:

Beispiel für einen Vergiftungsfall aus dem Raum Neumünster

Das Brutpaar von Rendswührden wurde vergiftet aufgefunden. Nicht immer gelingt ein Nachweis des Giftes. Werden die Vögel zu spät gefunden, ist keine Laboranalyse merh möglich. Foto: Hans Wirth

Dieses Röntgenbild zeigt das Rotmilanweibchen, das kurz vor der Eiablage bei Rendswührden vergiftet wurde. Das Ei ist in den Umrissen deutlich erkennbar. Zusätzlich sind im Vogelkörper Schrotkörner sichtbar, die einen Beschuss beweisen. Aufnahme: Kleintierklinik Wasbek



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